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⚙️ Der Bundestag hat gestern Abend die nationale Umsetzung des EU-Rechts auf Reparatur beschlossen – mit der klaren Botschaft, dass die EU-Vorgaben nahezu 1:1 umgesetzt werden. „Die Entscheidung, das Recht auf Reparatur nah an der EU-Richtlinie umzusetzen, ist richtig", sagt Maria Marinelli, ZVEI-Bereichsleiterin Consumer. "Es ist zugleich ein klares Nein zu einem weiteren deutschen 'Gold-Plating'. Damit verhindert der Bundestag zusätzliche Belastungen für Hersteller und ebnet den Weg zu europaweit einheitlichen Reparaturvorgaben." Das stärke die Reparierbarkeit von Produkten und verlängere ihre Nutzungsdauer. Gleichzeitig können Unternehmen skalierbare Reparaturservices und entsprechende Strukturen aufbauen. Übrigens wird bereits vielfach erfolgreich repariert, wie eine Umfrage unter ZVEI-Mitglieder aus dem Jahr 2024 zeigt: ⚙️ Hersteller von Elektro-Hausgeräten konnten 92 Prozent der bei ihnen eingegangenen Reparaturanfragen erfolgreich bearbeiten. ⚙️ In acht von zehn Fällen war die Reparatur eine Handlungsoption ist. ⚙️ Und nahezu immer (98 %) wurde diese dann tatsächlich durchgeführt. Das Pressestatement finden Sie unter https://lnkd.in/eYTHcCnJ, weitere Infos zum Recht auf Reparatur auf https://lnkd.in/eAxZB7a5 Dr. Karina Strübbe Theresa Seitz Dr. Katja Gelinsky LL.M. Julica Jungehülsing