Post by Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH)
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Weniger Bürokratie für grenzüberschreitende Dienstleistungen durch #eDeclaration Wenn Handwerksbetriebe eine Dienstleistung in einem anderen Mitgliedstaat der EU erbringen wollen, waren sie bisher trotz EU-Binnenmarkt mit zahlreichen bürokratischen Auflagen konfrontiert. Durch die am 23. Juni erzielte Trilogeinigung zur eDeclaration als EU-weit einheitliches elektronisches Entsendeportal soll die kurzfristige, vorübergehende Entsendung von Beschäftigten innerhalb der EU deutlich einfacher werden. “Die eDeclaration ist eine Antwort auf die konkreten Probleme für Handwerksbetriebe, wenn sie im Binnenmarkt Dienstleistungen erbringen“, betonte ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke und bezeichnete es als dringend notwendigen Schritt zum Abbau von Zeitaufwand und überflüssiger Bürokratie. Künftig kann jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter eines Betriebs, der grenzüberschreitend tätig ist, in ein entsprechendes System eingetragen werden, um die relevanten Informationen und Dokumente nachzuweisen. Voraussetzung: Das Zielland muss bei der eDeclaration mitmachen, sonst gelten wie bisher die jeweiligen nationalen Bestimmungen. Die Teilnahme am Verfahren ist für die Mitgliedstaaten freiwillig, einheitlich, digital und bündelt bis zu 300 unterschiedliche nationale Meldeverfahren.