Post by VON POLL IMMOBILIEN

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🌿 BGH schafft Klarheit: Auch Bambus kann rechtlich als Hecke gelten - entscheidend ist nicht die Pflanzenart, sondern die Funktion als Sichtschutz oder Abgrenzung. 🌿 🗨️„Die Entscheidung zeigt, dass im Nachbarschaftsrecht stets die konkrete Wirkung einer Bepflanzung entscheidend ist – nicht ihre botanische Einordnung“, sagt Dr. Tim Wistokat, LL.M., Rechtsanwalt und Head of Legal Department bei VON POLL IMMOBILIEN. Gerade bei hohen Pflanzen lohnt sich ein genauer Blick: Für die Heckenhöhe zählt grundsätzlich das natürliche Geländeniveau, und die Regeln zu Grenzabständen unterscheiden sich je nach Bundesland. Mehr dazu im Blogartikel: https://ow.ly/m2cE50Z70Iy

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