Post by VDSI - Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit
3,385 followers
Reform der Sicherheitsbeauftragten beschlossen – jetzt kommt es auf die Umsetzung an Der Bundestag hat die Neuregelung des § 22 SGB VII verabschiedet: Künftig wird die Pflicht zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten grundsätzlich erst ab 50 Beschäftigten ausgelöst. Gleichzeitig bleibt bestehen, dass bei besonderen Gefährdungen für Leben und Gesundheit auch unterhalb dieser Schwelle Sicherheitsbeauftragte erforderlich sein können. Der VDSI bewertet die stärkere Ausrichtung an der tatsächlichen Gefährdungssituation als sachgerechten Ansatz. Klar ist aber auch: Sicherheitsbeauftragte bleiben ein zentraler Baustein wirksamer Prävention – gerade in dynamischen und risikobehafteten Arbeitsumgebungen. „Der politische Rahmen ist gesetzt. Entscheidend wird nun sein, wie die Kriterien für ‚besondere Gefährdungen‘ konkretisiert werden. Prävention braucht Klarheit, Praxistauglichkeit und bundesweit einheitliche Maßstäbe“, betont Dr. Silvester Siegmann, Vorstandsvorsitzender des VDSI. Jetzt kommt es auf die Ausgestaltung im Regelwerk der gesetzlichen Unfallversicherung an: Unternehmen brauchen klare, rechtssichere Orientierung. Die Gefährdungsbeurteilung muss als zentrale Grundlage praxistauglich unterstützt und nachvollziehbar dokumentiert werden – insbesondere bei der Frage, ob Sicherheitsbeauftragte auch unterhalb der Schwelle erforderlich sind. Nur so kann die Reform echte Entlastung bringen und gleichzeitig das Schutzniveau sichern. Der VDSI wird sich aktiv in die weitere fachliche Ausgestaltung einbringen. #Arbeitsschutz #Sicherheitsbeauftragte #Prävention #VDSI #SGBVII #Gefährdungsbeurteilung