Post by Tobias Urban

buildings simply made better 🌱expansion lead at aedifion

Der König ist tot – lang lebe der König. Aus GEG wird GModG, aus §71a wird §56. Was bleibt, ist der der Druck des Handelns. Am 10.07.2026 hat der Bundestag das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) - eine Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) von 2023 - beschlossen. Ab dem 31. Dezember 2029 müssen nahezu alle gewerblichen Bestandsgebäude mit Heizungs-, Klima- und/oder Lüftungsanlagen >70 kW Nennleistung die Anforderungen des § 56 GModG erfüllen. Das ist keine ferne Pflicht, sondern eine unmittelbare strategische Weichenstellung. Wer sein Nichtwohnportfolio vor Ende 2029 gesetzeskonform macht, schützt bereits heute seinen Portfoliowert und nutzt die Digitalisierung als Wettbewerbsvorteil. Oder, etwas poetischer: "Wer nicht vorwärtsgeht, der geht zurück." — Johann Wolfgang von Goethe Gründe jetzt zu handeln, gibt es zahlreiche. Über die nächsten Tage möchte ich euch 6 Gründe vorstellen, warum die Digitalisierung den Grundstein für einen zukunftssicheren Gebäudebetrieb legt: 1. Digitale Betriebsoptimierung rechnet sich – finanziell und regulatorisch Wirtschaftlichkeit ohne bauliche Eingriffe: Zertifizierte Lösungen ermöglichen es bereits heute, die Anforderungen des § 56 GModG nachweislich zu erfüllen – ohne Sanierungsmaßnahmen oder bauliche Eingriffe. Die Investition trägt sich wirtschaftlich selbst: Energieeinsparungen amortisieren die Lösung in der Regel innerhalb weniger Jahre. Gesetzliche Grundlage für Berichts- und Optimierungspflichten: EPBD-konform umgesetzt, schafft § 56 GModG die Basis, um wachsende Anforderungen effizient zu erfüllen – von der lückenlosen Überwachung und Protokollierung der Verbräuche über die systematische Analyse von Effizienzverlusten bis hin zur strukturierten Erschließung von Einsparpotenzialen. Skalierbar für jedes Portfolio: aedifion funktioniert für NWG mit 70 kW ebenso wie für Großportfolios – herstellerunabhängig, Plug-and-Play oder per minimalinvasivem Retrofit. Kunden erfüllen die Anforderungen des § 56 GModG unabhängig davon, ob sie heute unter 290 kW oder über 70 kW fallen. Morgen widme ich mich der Frage der Energieresilienz. Insbesondere in volatilen Marktphasen brauch es vor allem eins: Planungssicherheit.