Post by Tobias B. Lühmann
Dr. iur. / Rechtsanwalt / Associated Partner bei Noerr
#Bankrecht, #Klauselrichtlinie und #EuGH sorgen in der Kombination bei vielen regelmäßig für Ernüchterung und Kopfschütteln (Stichwort: Verjährung). Es gibt aber auch seltene #Lichtblicke. Einer davon ist das Urteil in der Rs. C-471/24 (#PKO_BP). Dort wird im Kontext des #WIBOR-Referenzzinssatzes klargestellt, dass spezialgesetzliche Transparenzanforderungen nicht durch das #Transparenzgebot der Klauselrichtlinie ausgehebelt werden können. Das überzeugt und schafft (hoffentlich) Rechtssicherheit für die Praxis. Es hat Seltenheitswert, dass ich dem EuGH zustimme und der EuGH dann auch noch darauf verzichtet, die sonst heißgeliebten Begriffe #Effektivitätsgrundsatz und #Abschreckungseffekt nur ein einziges Mal zu erwähnen. Anlass genug, meine Überlegungen zu dem Urteil und seinen Folgen für das in der Praxis immer komplexere Verhältnis von Europarecht und nationalem Recht im aktuellen Heft der #NJW zusammenzufassen. Vielen Dank, an das NJW-Team und den Verlag C.H.Beck GmbH & Co. KG für die wie immer hervorragende Zusammenarbeit. #Noerr #Banking #Disputes #Litigation #EuropeanLaw