Post by Till Hischemöller

Rechtsanwalt / Fachanwalt für Arbeitsrecht / Executive Coach / strategischer Karriereberater

𝐃𝐚𝐬 “𝐒𝐜𝐡𝐢𝐤𝐚𝐧𝐞𝐬𝐜𝐡𝐫𝐞𝐢𝐛𝐞𝐧” – 𝐬𝐢𝐧𝐧𝐯𝐨𝐥𝐥 𝐨𝐝𝐞𝐫 𝐤𝐨𝐧𝐭𝐫𝐚𝐩𝐫𝐨𝐝𝐮𝐤𝐭𝐢𝐯? Vor einiger Zeit erhielt ich von dem Namenspartner einer renommierten Arbeitsrechtsboutique eine Mail mit dem Titel "Schikaneschreiben". Offenbar hatte der Kollege vor der Übersendung die kanzleiinterne Bezeichnung des PDFs versehentlich nicht geändert. Ich vertrat seinerzeit einen Arbeitgeber, der gegenüber einer Führungskraft eine Kündigung ausgesprochen hatte. Mit dem sechsseitigen Schikaneschreiben machte der Kollege nun gefühlt 35 Ansprüche seines Mandanten außergerichtlich geltend, von dem Anspruch über ein Zwischenzeugnis über den datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch bis hin zum Verzicht auf vertragliche Ausschlussfristen etc. Theoretisch ließe sich die Geltendmachung jedes der dort aufgeführten Rechtsansprüche irgendwie begründen. Den praktischen Nutzen halte ich jedoch bereits aus rechtlicher Sicht für zweifelhaft. Entscheidend ist aber, dass ein solches Schreiben bei dem Verhandlungspartner oft genau das auslöst, was es dem Titel nach bewirken soll: Er fühlt sich schikaniert. Ein erfolgreiches Verhandlungsergebnis sollte zuerst über Emotionen und dann über Fakten verhandelt werden, ein Schikaneschreiben ist in den meisten Fällen schlicht kontraproduktiv. Denn was macht man mit jemandem, von dem man sich schikaniert fühlt? Man bekämpft ihn und wird alles dafür tun, ihm in den Verhandlungen nicht mehr als unbedingt nötig zuzugestehen. Das Schikaneschreiben provoziert aggressive Gegenreaktionen und wirkt sich potenziell ungünstig auf das Verhandlungsergebnis aus. Und es gibt noch einen 𝐧𝐞𝐠𝐚𝐭𝐢𝐯𝐞𝐧 𝐄𝐟𝐟𝐞𝐤𝐭: Ein Arbeitgeber, der ein Schikaneschreiben mit einer Flut möglicher Anspruchsgrundlagen und Paragrafen erhält, leitet dieses Schreiben meist sofort an seine Anwältinnen und Anwälte weiter. Und damit nehme ich mir als Arbeitnehmervertreter die Möglichkeit, direkt mit dem Entscheider auf der Gegenseite in Kontakt zu treten und in einem Gespräch mehr Informationen über den Fall zu sammeln. Deshalb halte ich meine Vertretungsanzeige bei der Führungskräftevertretung oft bewusst kurz und biete dem Arbeitgeber schlicht an, erst einmal über die Angelegenheit zu sprechen und nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen. Und in einer Vielzahl von Fällen melden sich dann die Geschäftsführerin oder der Personalleiter direkt bei mir. Wie halten das denn die Kolleginnen und Kollegen hier mit dem außergerichtlichen Schikaneschreiben bei der Arbeitnehmervertretung? #Arbeitsrecht #Abfindung #Führungskräfte #Trennungsmanagement

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