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Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) verlängert die Registrierungspflicht für NIS-2 bis zum 31. Juli. Betroffene Unternehmen und Einrichtungen hätten sich bereits bis zum 6. März registrieren müssen. Dennoch haben sich laut Medienberichten bislang deutlich weniger Organisationen registriert als erwartet. Wichtig ist dabei: Die Registrierung ist nur der erste Schritt. NIS-2 verlangt nicht nur formale Meldungen, sondern auch belastbare Maßnahmen für Cybersicherheit, Risikomanagement, Meldeprozesse und die operative Handlungsfähigkeit im Krisenfall. Für KRITIS, Behörden, Gesundheitswesen, Energieversorger und weitere betroffene Organisationen heißt das: Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um die eigenen Kommunikations- und Notfallprozesse kritisch zu prüfen. Denn wenn IT-Systeme ausfallen, Angriffe stattfinden oder Meldepflichten greifen, muss die Kommunikation sicher, schnell und zuverlässig funktionieren. Unser neuer NIS-2-Check kann Sie beim Überprüfen Ihrer Prozesse unterstützen: https://lnkd.in/d8TjaSW7

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