Post by Steffen Gorges
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WICHTIGE HINWEIS ‼️ Widerrufsbutton nach § 312k Abs. 1a BGB Ab dem 19. Juni 2026 ist der Unternehmer verpflichtet laut § 312k Abs. 1a BGB, Verbrauchern bei entgeltlichen Online-Verträgen mit Widerrufsrecht einen leicht zugänglichen Widerrufsbutton bereitzustellen. Checkt Eure Dienstleistungen und Angebot! Platziert einen Widerrufsbutton, falls notwendig 😉 Tipp: Einfach mit KI Eure Projekte prüfen lassen und dann Seiten anpassen🎯 :::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::: Meine Website ist ja mit Lovable KI gebaut. Daher kann man hier sehr schnell reagieren und alles checken, anpassen und tagesaktuell optimieren 😮😉😀 ... Einfach TOPP Grüße aus #Salzwedel