Post by Stadtwerke Ludwigsburg-Kornwestheim GmbH

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Die Stadt Markgröningen und die SWLB gehen ihren langen gemeinsamen Weg weiter: Am Dienstag haben beide Parteien einen neuen Gaskonzessionsvertrag unterzeichnet. Er schließt an den jüngst ausgelaufenen Vorgängervertrag aus dem Jahr 2006 an und hat bei einer Laufzeit von zwanzig Jahren bis Ende März 2046 Bestand. „Es freut mich, dass die Gasversorgung in Markgröningen auch weiterhin in unserer Hand bleibt“, sagt SWLB-Geschäftsführer Johannes Rager und richtet den Blick auf die langjährige Verbindung: „Der erste Gestattungsvertrag stammt aus dem Jahr 1953, seitdem bezieht die Stadt Markgröningen ihr Gas konstant von der SWLB beziehungsweise deren Vorgängergesellschaft.“ Die Ludwigsburger Alfred Sautter KG, die ihre Produktion nach Markgröningen verlegt hat, war damals mit dem Wunsch nach einer leitungsgebundenen Gasversorgung an die Stadtwerke Ludwigsburg herangetreten und die Stadt schloss sich diesem Begehren an. Das Netz wurde in der Folge weiter ausgebaut, heute besteht es aus rund 58 Leitungskilometern und versorgt knapp 1.400 Hausanschlüsse. Die Neuvergabe wurde im März 2024 im Staatsanzeiger ausgeschrieben und die SWLB bekundete ihr Interesse fristgerecht bis Juni 2024. Nachdem ein anderer Interessent noch vor Veröffentlichung der Kriterien aus dem Vergabeverfahren ausstieg, konnte die Stadt den Prozess deutlich abkürzen. Nach einer erfolgreichen Prüfung durch die Kommunalaufsicht erfuhr der gemeinsam ausgearbeitete Vertrag Mitte Mai die Zustimmung des Markgröninger Gemeinderats. „Die Versorgungssicherheit mit einem starken Partner vor Ort ist für uns als Stadt und unsere Einwohnerschaft sehr wichtig. Es freut mich persönlich sehr, dass wir die verlässliche Partnerschaft mit den Stadtwerken Ludwigsburg-Kornwestheim fortsetzen können.“, sagt Bürgermeister Jens Hübner. Bei einem Gaskonzessionsvertrag handelt es sich um eine Vereinbarung zwischen einer Kommune und einem Versorgungsunternehmen, die Letzterem das exklusive Recht einräumt, öffentliche Wege und Straßen für den Betrieb des Gasnetzes zu nutzen. Er dient der langfristigen Sicherung der Energieversorgung vor Ort und regelt im Gegenzug die Zahlung einer Abgabe an die Gemeinde und formuliert Pflichten zum Netzbetrieb. Die Vertragsgestaltung unterliegt dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das auf eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente, umweltverträgliche und treibhausgasneutrale Versorgung der Allgemeinheit abzielt.

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