Post by SSH Sachverständige
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🔧 „Zu teuer“ repariert? Dann steht häufig die Werkstatt im Fokus – nicht der Geschädigte. Der Bundesgerichtshof hat die Position von Unfallgeschädigten bei Haftpflichtschäden in den vergangenen Jahren mehrfach gestärkt. Wird ein Fahrzeug auf Grundlage eines unabhängigen Sachverständigengutachtens repariert, können Einwendungen gegen die Höhe der Reparaturkosten häufig nicht ohne Weiteres dem Geschädigten entgegengehalten werden. Soweit der Versicherer einzelne Rechnungspositionen für überhöht hält, betrifft die Auseinandersetzung darüber regelmäßig das Verhältnis zur Werkstatt und nicht zum Geschädigten. ⚖️ Hintergrund ist die Rechtsprechung zum sogenannten Werkstatt- und Prognoserisiko. Danach trägt grundsätzlich der Schädiger beziehungsweise dessen Haftpflichtversicherer das Risiko, wenn sich im Zusammenhang mit einer fachgerechten Reparatur Kosten ergeben, die für den Geschädigten nicht erkennbar unangemessen waren. 📋 Eine wichtige Voraussetzung dafür ist eine unabhängige und nachvollziehbare Schadenfeststellung. Erfolgt die Reparatur auf Basis eines externen Sachverständigengutachtens und werden Schadenumfang sowie Reparaturweg transparent dokumentiert, entsteht eine belastbare Grundlage für die Reparatur und die weitere Schadenregulierung. 🚗 Genau dabei unterstützen die Sachverständigen der SSH Autohäuser und Kfz-Betriebe: von der Schadenaufnahme über die Begutachtung bis zur Kalkulation von Haftpflichtschäden. 💡 Unsere Erfahrung: Je nachvollziehbarer Schadenumfang und Reparaturweg dokumentiert sind, desto belastbarer ist die Grundlage für die weitere Regulierung.