Post by SSH Sachverständige
980 followers
🚨 E-Scooter: Gefährdungshaftung auf dem Weg Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der die Haftungsregeln für E-Scooter an die von Kraftfahrzeugen angleichen soll. Das bedeutet: Halter könnten künftig auch dann für Schäden haften, wenn ihnen persönlich kein Fehlverhalten nachgewiesen werden kann. ➡️ Was heißt das konkret? Ein mögliches Beispiel: Ein Sharing-Scooter wird so abgestellt, dass eine Person darüber stürzt und sich verletzt. Bislang war die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen oft schwierig, wenn der konkrete Nutzer nicht ermittelt werden konnte. Künftig könnten Geschädigte ihre Ansprüche einfacher direkt gegenüber dem Halter geltend machen – bei Sharing-Angeboten also häufig gegenüber dem Betreiber. ➡️ Warum ist das relevant? Die Zahl der E-Scooter und der damit verbundenen Schadenfälle nimmt seit Jahren zu. Laut Statistischem Bundesamt wurden 2024 deutschlandweit 11.944 E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden registriert – ein Anstieg von 26,7 % gegenüber dem Vorjahr. Die Tendenz: weiter steigend. 📊 ➡️ Reicht das aus? Die geplante Gefährdungshaftung soll die Durchsetzung von Ansprüchen erleichtern und für mehr Rechtssicherheit sorgen. Gleichzeitig gibt es Kritik: Einige Stimmen bezweifeln, dass strengere Haftungsregeln allein zu mehr Sicherheit führen. Sie verweisen darauf, dass viele Unfälle auf riskantes Fahrverhalten, mangelnde Erfahrung oder eine zu sorglose Nutzung – insbesondere durch jüngere Fahrer – zurückzuführen seien. Die eigentliche Herausforderung liege daher nicht nur in der Haftung, sondern auch in Prävention, Aufklärung und der Einhaltung bestehender Verkehrsregeln. Mehr Haftung, mehr Sicherheit – geht diese Rechnung auf?