Post by Stephan Maleszka

Fuhrparkstrategie · TCO-Analyse · Ausschreibungsmanagement · Elektrifizierung · Dienstwagenrichtlinie · Kostenoptimierung · Fuhrparkberatung · Fleet Management

Ein gut ausgestatteter BMW iX3 als Dienstwagen. Der Mitarbeiter versteuert 170 Euro im Monat. Den Arbeitgeber kostet er rund 850. Genau in dieser Lücke steckt das Fuhrparkproblem, über das kaum jemand offen spricht. Seit dem 1. Juli 2025 gilt die 0,25-Prozent-Regel für reine E-Dienstwagen bis 100.000 Euro Bruttolistenpreis. Vorher lag die Grenze bei 70.000 Euro (§ 6 EStG, bis Ende 2030). Rechnen wir es an einem Fahrzeug durch. BMW iX3, gut ausgestattet, rund 68.000 Euro Listenpreis. Ein klassisches Status- oder Benefit-Car. Der Mitarbeiter versteuert 0,25 Prozent davon als geldwerten Vorteil. Das sind 170 Euro im Monat. Ein Verbrenner mit demselben Preis läge bei 680 Euro. Nach persönlichem Steuersatz bleibt beim Mitarbeiter eine echte Nettobelastung von rund 70 Euro im Monat. Für ein 68.000-Euro-Auto. Für den Arbeitgeber ändert der Steuersatz nichts. Die Full-Service-Rate richtet sich nach dem realen Fahrzeugpreis, nicht nach dem steuerlichen Viertel. Beim iX3 liegt sie grob bei 850 Euro im Monat. 70 Euro beim Mitarbeiter. 850 Euro beim Arbeitgeber. Das ist die Schere. Und sie öffnet sich weiter, je höher der Listenpreis. Bis 100.000 Euro bleibt die Belastung des Mitarbeiters bei einem Viertel. Die Rate des Arbeitgebers steigt linear mit. Wer die "100.000er-Grenze" in der Car Policy einfach freigibt, verschiebt die Fahrzeugwünsche nach oben. Und die Flottenkosten gleich mit. Mich interessiert, wie ihr das in der Praxis löst. Deckelt ihr den Bruttolistenpreis unterhalb der Grenze? Hebt ihr die Referenzbudgets an? Oder arbeitet ihr mit Eigenbeteiligung oberhalb der Budgetklasse?

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