Post by Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege

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Für mehr Gesundheitsschutz in der Hauptstadt! Am Sonntag tritt das bundesweite Verkaufsverbot für Lachgas-Kartuschen in Kraft.   Das neue Gesetz verbietet den Verkauf von Lachgas – sowohl stationär als auch online oder über Automaten – sofern das Füllvolumen acht Gramm übersteigt. Zudem ist die Abgabe, der Erwerb und der Besitz von Lachgas an bzw. durch Personen unter 18 Jahren vollständig untersagt. Denn: Der Konsum kann erhebliche Gesundheitsrisiken mit sich bringen.   Das Verbot begrüßen wir ausdrücklich. Wichtig sind aber auch mehr Aufklärung und Prävention.   Dazu Berlins Gesundheitssenatorin Dr. Ina Czyborra: „Das Verkaufsverbot von Lachgas ist richtig und wichtig. Doch gesetzliche Einschränkungen allein reichen nicht aus. Um den Missbrauch von Lachgas durch Kinder und Jugendliche zu verhindern, braucht es zudem zielgerichtete, lebensnahe Präventionsmaßnahmen. Dabei sind Schulen, Jugendzentren oder soziale Medien wichtige Kanäle, um über die Gefahren des Lachgaskonsums aufzuklären. Junge Menschen, die bereits konsumieren, müssen einen niedrigschwelligen Zugang zu Hilfs- und Beratungsangeboten erhalten. So können Warnsignale frühzeitig erkannt und passgenaue Unterstützung gewährleistet werden.“    Infos: https://lnkd.in/dqSxK2d9   @inaczyborra @senumvk @bsr #Lachgas #Prävention #Gesundheitsschutz #Umweltschutz

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