Post by Sebastian Voß
Prof. Dr. med. | Studiengang Physician Assistant | Akademisierung & Strukturentwicklung des PA-Berufs | Hausarztmedizin & ambulante Versorgung l Gesundheitspolitische Einordnung
AU zurück ins Wartezimmer, Steuerung raus aus der Hausarztpraxis — so dekompensiert Versorgung sehenden Auges Die Diskussion um die telefonische AU wird derzeit vor allem arbeitsmarkt- und missbrauchspolitisch geführt. ☝ Was dabei zu kurz kommt: die infektiologische und versorgungspraktische Realität in der hausärztlichen Sprechstunde. Wenn Patientinnen und Patienten mit leichten, aber potenziell infektiösen Erkrankungen wieder persönlich erscheinen müssen, entsteht faktisch eine neue „Wartezimmerpflicht“. Leidtragende sind dann nicht nur die Infektpatientinnen und -patienten selbst, sondern vor allem ältere, chronisch kranke, immungeschwächte und multimorbide Menschen. --> Sie tragen die Folgen: vermeidbare Infektionen, Exazerbationen chronischer Erkrankungen, längere Wartezeiten, Terminverdrängung und eine zusätzliche Belastung ohnehin überfüllter hausärztlicher Praxen. Übrigens: Eine getrennte Infektsprechstunde ist sicherlich sinnvoll — aber sie wird dieses Problem - bei wachsendem geriatrischem und multimorbidem Versorgungsbedarf - nicht abfangen können Zudem: Mehrkosten durch vermeidbare Hospitalisierungen sind absehbar. Die ambulant-stationäre Schnittstelle wird dadurch weiter belastet. Bedeutet: mehr Zuweisungsdruck aus den Praxen, mehr Aufnahme- und Abweisungsentscheidungen in den Kliniken, mehr Rückverlagerung ungelöster Versorgungsprobleme in die ambulante Versorgung. cave: das erhöht nicht nur die Belastung der Strukturen, sondern auch die Frustration auf allen Seiten: bei Patientinnen und Patienten, in Praxisteams, in Kliniken und bei den Gesundheitsberufen insgesamt. BTW (Thema "verschärfte Rechtsverfolgung") -->eine Krankschreibung wegen Erschöpfung, psychischer Dekompensation oder Burn-out-Symptomatik ist keine Gefälligkeits-AU. 💡 ABER das Problem endet nicht bei der telefonischen AU! Parallel steht mit der Entwertung des Hausarztvermittlungsfalls (Kabinettsbeschluss April 2026) ein weiteres zentrales Steuerungsinstrument der hausärztlichen Versorgung zur Disposition. Wenn zusätzlich der Hausarztvermittlungsfall in seiner bisherigen vergütungs- und steuerungsrelevanten Form entwertet wird und Hausarztpraxen neben überfüllten Infektiösen Wartezimmern zunehmend mehr steuern, mehr auffangen und mehr koordinieren sollen dann wird nicht nur die Kapazität, sondern auch die Qualität darunter leidern. --> Dies betrifft aber nicht nur die Versorgung heute. Es betrifft auch die Frage, wie attraktiv die ambulante Weiterbildung für junge Ärztinnen und Ärzte künftig noch wirkt... 👏 Insgesamt wirkt diese Reform weniger wie ein Beitrag zu besserer Versorgung, sondern eher wie ein gelungenes Konstrukt, um die ambulante Versorgung weiter an ihre Belastungsgrenze zu treiben. Sehenden Auges.