Post by Sanity Group
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Therapiehoheit darf nicht durch starre Vorgaben ersetzt werden. Dem aktuellen Vernehmen nach soll die vertragsärztliche Versorgung mit Medizinalcannabis künftig zunächst im Rahmen eines sechsmonatigen undefinierten Therapieversuchs mit einem zugelassenen cannabishaltigen Fertigarzneimittel erfolgen. Rezepturen und Apothekenzubereitungen sollen erst danach in Betracht kommen. Nachdem bereits die Erstattungsfähigkeit von Cannabisblüten gestrichen werden soll, würde damit die nächste Zugangshürde für Patient:innen geschaffen. 🛑 Das ist ein erheblicher Eingriff in die ärztliche Therapieentscheidung. Denn der Vorrang zugelassener Fertigarzneimittel ist bereits heute in der Arzneimittel-Richtlinie des G-BA abgebildet. Dort kann im Einzelfall geprüft und begründet werden, welche Therapie medizinisch sinnvoll, wirtschaftlich und vertretbar ist. Eine zusätzliche gesetzliche Sechsmonatsvorgabe schafft keinen zusätzlichen Mehrwert, sondernverschärft ein bestehendes Instrument und macht aus einer differenzierten Prüfung eine starre Hürde. Doch gerade bei Medizinalcannabis ist das problematisch: Zugelassene cannabishaltige Fertigarzneimittel decken nur wenige Indikationen ab. Viele Patient:innen benötigen daher eine individuell angepasste Therapie, etwa aufgrund von Dosierung, Verträglichkeit, Darreichungsform oder komplexer Krankheitsverläufe. Eine pauschale Vorgabe kann deshalb dazu führen, dass Patient:innen zunächst eine Therapie durchlaufen müssen, die im konkreten Fall medizinisch nicht geeignet ist. Wenn die Regelung in dieser Form kommt, braucht es zwingend klare Ausnahmen: ➡️ Vorrang nur, wenn für die konkrete Indikation ein zugelassenes und verfügbares Fertigarzneimittel existiert. ➡️ Abweichungsmöglichkeiten bei Kontraindikationen, Unverträglichkeit, ungeeigneter Darreichungsform oder individuellem Titrationsbedarf. Keine starre Sechsmonatsfrist, sondern die Möglichkeit zum vorzeitigen Abbruch bei Nichtansprechen oder Nebenwirkungen. ➡️ Bestandsschutz für stabil eingestellte Patient:innen. Die Wirtschaftlichkeit der GKV ist ein wichtiges Ziel. Aber sie wird durch diese Regelungen nicht erreicht. Wenn Patient:innen zunächst ungeeignete Therapieversuche durchlaufen müssen, entstehen zusätzliche Kosten, Verzögerungen und Versorgungsbrüche. Gerade bei schwer kranken Patient:innen braucht es individuelle medizinische Entscheidungen und Behandlungsmöglichkeiten, keine starren Zugangshürden.