Post by Sanity Group
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GKV-Gesetz spart auf Kosten der Schwächsten. Heute hat das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz die letzte parlamentarische Hürde genommen. Für zehntausende Menschen mit schweren Erkrankungen bedeutet das gleich zwei Einschnitte gleichzeitig: Medizinische Cannabisblüten werden vollständig aus der GKV-Erstattung gestrichen. Wer auf sie angewiesen ist, verliert somit künftig den Anspruch auf Erstattung dieser Therapieoption und wird auf teurere Alternativen oder kostspielige Selbstzahlung verwiesen. Für alle übrigen Cannabisarzneimittel, etwa Extrakte, gilt in Zukunft ein verpflichtender, mindestens sechsmonatiger Vorrang zugelassener Fertigarzneimittel. Und das, obwohl Fertigarzneimittel bislang nur für wenige Indikationen zugelassen sind. "Zwei Regelungen an einem Tag, die beide zulasten schwerkranker Menschen gehen, ist ein enormer Rückschritt für die Versorgung", sagt Finn Age Hänsel. Eine Reform der Preisbildung über die Hilfstaxe hätte gezeigt, dass sich Einsparungen auch erzielen lassen, ohne eine bewährte Therapieoption vollständig zu streichen oder Ärzt:innen die freie Therapieentscheidung für ein halbes Jahr zu nehmen. Insbesondere mit Blick auf die angekündigten Nachsteuerungen nach der Sommerpause setzen wir uns nun weiter dafür ein, dass ärztliche Beurteilung und Behandlungserfolge, nicht starre Fristen oder pauschale Streichungen, über die Versorgung von Patient:innen entscheiden.