Post by Thomas Feil
Rechtsanwalt für Reputationsmanagement | Löschung rechtswidriger Bewertungen (Google, Kununu, Jameda & Co.) | Schutz vor Rufschädigung für Unternehmen, Ärzte & Freiberufler
⚖️ Plugin kaputt – trotzdem haftbar: Was Händler jetzt wissen müssen Das Landgericht Darmstadt (Az. 18 O 50/24) hat ein klares Signal gesetzt: Wer online mit Bewertungen wirbt, trägt die volle Verantwortung – auch bei technischen Fehlern. Ein gewerblicher Edelmetallhändler warb mit einer Trustpilot-Durchschnittsnote von 4,6 Sternen. Die echten Werte? 3,2 und 3,6 Sterne. Die Begründung: Ein fehlerhaftes Software-Plugin habe die Daten falsch synchronisiert. Das Gericht ließ diese Ausrede nicht gelten. ✋ Was das Urteil sonst noch offenbarte: → Ein Bewertungssiegel im eKomi-Stil – gleiche Optik, gleiche Symbolik – führte Verbraucher bewusst über eine angebliche Zertifizierung in die Irre. → Eine Tiefpreis-Garantie mit versteckten Einschränkungen im Kleinstgedruckten am Seitenende war ebenfalls unzulässig. → Services „im eigenen Haus" wurden komplett von externen Partnern erbracht – irreführend. → Aufgelistete Städte ohne physische Filiale? Ebenfalls abgestraft. Die Botschaft des Gerichts ist eindeutig: Das technische Risiko liegt beim Seitenbetreiber – nicht beim Plugin-Anbieter, nicht beim Dienstleister. Wer online wirbt, haftet für das, was auf seinem Auftritt steht. Gerade im Bereich Bewertungsmarketing sehen wir immer wieder, wie schnell aus einem vermeintlichen „technischen Versehen" eine kostspielige Abmahnung oder Klage wird. 💡 Mein Rat: Prüfen Sie Ihre Bewertungsintegration jetzt – bevor ein Mitbewerber es für Sie tut. Sie haben eine Abmahnung erhalten oder möchten Ihren Online-Auftritt rechtssicher gestalten? Ich unterstütze Sie effektiv und schnell. 📩 Schreiben Sie mir oder besuchen Sie thomas-feil.de #ITRecht #Wettbewerbsrecht #OnlineBewertungen #Trustpilot #eKomi #Abmahnung #Reputationsmanagement #LGDarmstadt #Händlerrecht #ThomasFeil