Post by Prof. Dr. Dr. Frauke Rostalski
Professorin für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie und Rechtsvergleichung
Lügenfritz, Pinocchio, Schwachkopf und Co. – Warum wir § 188 StGB nicht einfach nur streichen sollten 📈 Zwischen 2022 und 2024 sind die Anzeigen wegen Politikerbeleidigung (§ 188 StGB) um 216 Prozent gestiegen. ⚖️ Bürger akzeptieren Geldauflagen, weil sie Friedrich Merz einen „Lackaffen“ nennen, oder erhalten rechtskräftige Strafbefehle wegen der Bezeichnung des Kanzlers als „Lügenfritz“. Als Juristin widerspreche ich dieser Praxis ausdrücklich: Weder das eine noch das andere ist eine strafbare Beleidigung. Es ist zugespitzte, personalisierte Machtkritik. Und genau diese ist das Herzstück unserer Demokratie. Wer Regierungsverantwortung trägt, entscheidet über das Leben von Millionen. Wer diese Macht ausübt, muss im politischen Meinungskampf schlicht mehr hinnehmen als eine Privatperson. Das entspricht der ständigen Linie des Bundesverfassungsgerichts und des EGMR, die auf die Machtasymmetrie zwischen Bürgern und Politikern hinweisen. Das heißt nicht, dass schwerwiegende Ehrangriffe nicht geahndet werden sollten. Bagatellen sind allerdings kein Fall für das Strafrecht - insbesondere nicht, wenn es um Politiker geht. Mittlerweile fordern deshalb viele die Streichung von § 188 StGB – selbst jene, die noch vor wenigen Monaten im Bundestag dagegen gestimmt haben. Doch eine bloße Streichung greift zu kurz. Wenn wir § 188 StGB ersatzlos streichen, verschwindet das Problem nicht. Die Verfahren verlagern sich im aktuellen gesellschaftlichen Klima schlicht auf das allgemeine Beleidigungsdelikt (§ 185 StGB). Das geänderte Anzeigeverhalten von Bundespolitikern und die ausufernde Verfolgungspraxis der Justiz blieben dieselben. Mein Vorschlag: Wir müssen das Strafrecht grundlegend reformieren. Vom Privileg zur Schranke: Wir sollten § 188 StGB von einem strafschärfenden Qualifikationstatbestand in eine strafbarkeitseinschränkende Vorschrift umwandeln. Für Bundes- und Landespolitiker sollte die Strafbarkeit wegen Beleidigung auf die schwerwiegenden Fälle begrenzt werden - wenn die Äußerung sie in ihrer Menschenwürde direkt angreift. Alle anderen Bürger (einschließlich der Kommunalpolitiker) sollten weiterhin den vollen Schutz des § 185 StGB genießen. Es wird Zeit, dass wir das Strafrecht wieder als ultima ratio begreifen und den Korridor für freie Debatten sichern. https://lnkd.in/etkAsQFa ulf poschardt Andreas Rosenfelder Anna Schneider Elisa hoven Prof. Constanze Geiert Christoph Degenhart