Post by Alexander Ortner

Psychotherapeut | Supervisor | Softwareentwickler, an der Schnittstelle von KI, Ethik & Digitalisierung

Über 370 Psychotherapeut*innen bei einem kostenlosen Online-Vortrag des ÖBVP. Was uns das zeigt? Der Informationsbedarf ist riesig! Das Thema: „Die Homepage von Psychotherapeut:innen - Die Grenzen eines ‚werblichen‘ Auftritts nach dem Psychotherapiegesetz 2024“ Danke an die Vortragenden: 🎤 Prof. Dr. Michael Kierein 🎤 Dr. Wolfgang Schimböck, LL.M. und den Österreichischer Bundesverband für Psychotherapie (ÖBVP) für die Organisation. Der Vortrag war erfrischend und auch deutlich. Und vielen Fragen konnten nicht beantwortet werden, wegen mangelnder Zeit. Klar wurde aber vor allem eines: Wir Therapeut*innen suchen dringend nach Orientierung und Klarheit zu Themen der Digitalisierung und des Außenauftritts, und wie ist das mit Kolleg*innen, die sich nicht an diese Redlichkeit halten. Wie darf und soll ich nach außen auftreten – berufsrechtlich und berufsethisch? Hier ein kleiner Auszug: ✅ Was ist Pflicht? 📌 Grundsätzlich: Wir müssen "nach bestem Wissen und Gewissen handeln" und die Betonung lag auch auf dem Gewissen, mit den Hinweis auf die durchaus hinterfragenswürdige Außendarstellung mancher. 📌 Praxisschild & Berufsbezeichnung: Wir haben eine Deklarationspflicht. Name und Berufsbezeichnung müssen am Ort der Berufsausübung sowie im Geschäftsverkehr zwingend geführt werden. 📌 Transparenz der Methode: Es besteht das Gebot, die tatsächlich praktizierte methodenspezifische Ausrichtung (den Cluster) klar zu bezeichnen. 📌 Ausbildungsstatus: Die Bezeichnung „Psychotherapeut*in in Ausbildung unter Supervision“ muss zwingend ausgeschrieben werden, eine Abkürzung reicht nicht. In Kürze heißt es dann "in Fachausbildung unter Lehrsupervision". ✅ Was ist möglich (und erwünscht)? 💡 Eine fachlich korrekte Darstellung der eigenen Kompetenzen. ❌ Was ist „marktschreierisch“ und unwürdig? 🚩 Google-Bewertungen: Dutzende Bewertungen auf Google sind ethisch stark zu hinterfragen. Zwischen uns und den Patient*innen besteht ein besonderes Vertrauens- und Abhängigkeitsverhältnis. Ich käme nie auf die Idee, aktiv um eine Rezension zu bitten. 🚩 Instagram-Illusionen: Die Selbstanpreisung durch aufdringliche und marktschreierische Darstellung beeinträchtigt das Ansehen unseres Berufsstandes. Und das Wecken von unsachlichen, unerfüllbaren Erwartungshaltungen ist untersagt. Dem Fachlichen muss strikt der Vorrang vor dem Kommerziellen eingeräumt werden. 🚩 Kaltakquise: Anrufe (und ich würde ergänzen, Mails) zu Werbezwecken ohne vorherige Einwilligung sind zu unterlassen. Hier frage ich die Therapeut*innen, die hinter bestimmten Plattformen stehen, wie sie das moralisch in ihrer (Lehr-)Therapeut*innen-Rolle 😉 sehen... Psychotherapeut*in zu sein, ist eine Verantwortung. Wir dürfen diese berufsrechtlichen Grenzen nicht als reine Empfehlungen nach "eigenem" Gefühl betrachten. Wie seht ihr das? Wo nehmt ihr aktuell die größten rechtlichen oder ethischen Grauzonen in unserem Beruf wahr?! Welche Fragen beschäftigen sich? #Psychotherapie #Berufsethik