Post by plenum AG - Management Consulting

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DORA IKT-Drittparteienrisiko - Entfall der Strategie im vereinfachten Rahmen, doch viele Anforderungen bleiben.   💡 Für Finanzdienstleister, die erst durch Inkrafttreten des Finanzmarktdigitalisierungsgesetzes unter DORA fallen, entfällt die Pflicht zur Erstellung einer Strategie für das IKT-Drittparteienrisiko nach Art. 28(2) DORA.   Das Management des IKT-Drittparteienrisikos bleibt jedoch integraler Bestandteil des vereinfachten IKT-Risikomanagementrahmens. 📒 Neu hinzugekommene Finanzdienstleister müssen u. a. ein Informationsregister führen und sicherstellen, dass Mindestvertragsinhalte in Verträgen mit IKT-Drittdienstleistern angemessen berücksichtigt werden.   plenum unterstützt Sie bei der Etablierung eines DORA-konformen und zugleich praktikablen IKT-Drittparteienmanagements. Kontaktieren Sie unsere Experten Dirk Schneider und Meike Werner

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