Post by plenum AG - Management Consulting

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„Darf ein Produkt- oder Markenname eigentlich ‚Green‘ heißen?“ Diese Frage kam in unserem Webinar zur Empowering Consumers Directive besonders häufig – und sie ist absolut berechtigt. 👉 Es ist völlig klar: Schon der Name kann als Umweltaussage verstanden werden – je nachdem, wie er im konkreten Kontext wirkt (Gesamtaufmachung, Begleittexte, Bildwelt) und wie ‚durchschnittliche‘ Verbraucher:innen ihn wahrnehmen. „Green“ ist ein typisches Beispiel für eine generische Umweltaussage. Genau hier wird es heikel: Generische Claims sind unzulässig, wenn keine „anerkannte hervorragende Umweltleistung“ nachweisbar ist – und zwar passend zur Aussage. Zusätzlich gilt: Es darf nicht der Eindruck entstehen, die Umweltwirkung betreffe das gesamte Produkt oder gar das ganze Unternehmen, wenn tatsächlich nur ein einzelner Aspekt gemeint ist. 💡Unser Tipp aus der Praxis: Wenn „Green“ im Namen stehen soll, braucht es eine klare, überprüfbare Einordnung – und eine Kommunikation, die präzise bleibt (was genau ist „green“ – und was nicht?). Quick Check (30 Min.): Wir schauen gemeinsam auf Ihre Website/Produktkommunikation und Ihren Nachhaltigkeitsansatz – und geben Ihnen konkrete Hinweise zu Risiken, Stärken und Verbesserungen. 👇Hier kostenfreien Quick Check-Termin buchen https://lnkd.in/dZJ77C43 Die Empowering Consumers Directive (EmpCo) wird ab 27. September 2026 angewendet. In folgenden Posts beantworten wir die wichtigsten Fragen aus unserem Webinar. Hier finden Sie die Webinar-Aufzeichnung zum Thema EmpCo: https://lnkd.in/dzQCTqcr sowie unseren Blogbeitrag zum Thema Greenwashing im Fadenkreuz: EmpCo-Richtlinie krempelt Nachhaltigkeitskommunikation um: https://lnkd.in/dehU_4H6

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