Post by Objektus GmbH
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Viele Hausverwaltungen kennen diese Diskussion aus Eigentümerversammlungen oder Beiratssitzungen: „Können wir den Messdienstleister eigentlich einfach wechseln?“ Früher war die Antwort oft komplizierter als gedacht. Nicht unbedingt wegen der Verträge — sondern wegen der verbauten Technik. Denn viele Systeme waren so aufgebaut, dass ein Wechsel schnell bedeutete: – Geräte tauschen – zusätzlicher Abstimmungsaufwand – neue Investitionen – langfristige Bindungen Genau hier setzt die novellierte Heizkostenverordnung an. Interoperabilität soll dafür sorgen, dass Messgeräte künftig kein Wechselhindernis mehr sind. Für Hausverwaltungen bedeutet das vor allem: mehr Flexibilität, mehr Handlungsspielraum und langfristig mehr Unabhängigkeit. Denn Digitalisierung sollte Prozesse vereinfachen — nicht neue Abhängigkeiten schaffen. #Heizkostenverordnung #Interoperabilität #Hausverwaltung #Immobilienwirtschaft #Digitalisierung #SmartBuilding #Heizkostenabrechnung