Post by Nils Wigger

Arbeitsrecht: Fachanwalt 👨🏼‍⚖️ Speaker 👨🏼‍🏫 und Autor ✍🏼

🏖️ 𝐊𝐞𝐢𝐧 𝐕𝐞𝐫𝐳𝐢𝐜𝐡𝐭 𝐚𝐮𝐟 𝐔𝐫𝐥𝐚𝐮𝐛 𝐝𝐮𝐫𝐜𝐡 𝐏𝐫𝐨𝐳𝐞𝐬𝐬𝐯𝐞𝐫𝐠𝐥𝐞𝐢𝐜𝐡! 😱 … diese Klarstellung traf kürzlich das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 25.11.2025 – 9 AZR 104/24). ⚖️ 𝐃𝐞𝐫 𝐅𝐚𝐥𝐥: Die Parteien verständigten sich in einem gerichtlichen Vergleich vom 31. März 2023 auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum 30. April 2023, um einen Kündigungsrechtsstreit beizulegen. 🤝 Der Vergleich enthielt eine Abgeltungsklausel: Urlaubsansprüche seien in Natur gewährt worden; darüber hinaus bestünden keine weiteren Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis – gleich aus welchem Rechtsgrund.📃 👉 Nach seinem Ausscheiden forderte der Arbeitnehmer dennoch die finanzielle Abgeltung von 7 Urlaubstagen aus dem Jahr 2023. Er vertrat die Ansicht, der im Vergleich enthaltene Verzicht auf den gesetzlichen Mindesturlaub sei unwirksam. 🤷‍♂️ Der Arbeitgeber lehnte die Zahlung ab. Sein Argument: Der Vergleich habe sämtliche Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsansprüche – gesetzliche wie übergesetzliche – abschließend geregelt.🚫 𝐃𝐢𝐞 𝐄𝐧𝐭𝐬𝐜𝐡𝐞𝐢𝐝𝐮𝐧𝐠: Das Bundesarbeitsgericht gab dem Arbeitnehmer recht. Er hat Anspruch auf die Urlaubsabgeltung. 💸 👉 Ein Vergleich, der Urlaubsansprüche als abgegolten erfasst, stellt regelmäßig einen nach § 13 Abs. 1 S. 3 BUrlG unzulässigen Ausschluss des gesetzlichen Mindesturlaubs dar und ist insoweit gemäß § 134 BGB unwirksam. ⚠️ 👉 Der Urlaubsanspruch dient der Erholung sowie dem Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer. Dieser Schutzzweck würde unterlaufen, wenn Urlaubs- oder Urlaubsabgeltungsansprüche durch eine rechtsgeschäftliche Vereinbarung ausgeschlossen oder beschränkt werden könnten. ⛔️ 𝐅𝐚𝐳𝐢𝐭: ⚠️ Auch ein sorgfältig formulierter Prozessvergleich schützt Arbeitgeber nicht vor Nachforderungen, wenn er den gesetzlichen Mindesturlaub pauschal als „abgegolten" erfasst. ⚠️ Solche Klauseln sind unwirksam – der Anspruch auf Urlaubsabgeltung bleibt bestehen. ‼️ 👉 Dies wird in der Praxis oftmals falsch gemacht! 👈 Haben Sie Fragen zur Urlaubsabgeltung oder Prozessvergleichen? Dann melden Sie sich gerne bei mir! ☎️ #arbeitsrecht #hr #urlaubsabgeltung #urlaub #vergleich #urteil

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