Post by Müssig AG

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Warum gilt auf Treppen 90 cm Geländerhöhe, auf Zwischenpodesten aber 100 cm? Die SIA 358 unterscheidet bewusst zwischen geneigten und horizontalen Bereichen. Im schrägen Treppenlauf akzeptiert die Norm 90 cm als Mindesthöhe. Sobald die Treppe in ein Zwischenpodest übergeht und damit eine horizontale Fläche entsteht, greift der Regelfall mit 100 cm. Diese Differenzierung folgt der Funktion des Geländers. Im Treppenlauf bewegen sich Personen geneigt entlang einer schrägen Achse. Auf dem Podest stehen sie auf einer ebenen Fläche, in der gleichen Situation wie auf jeder anderen begehbaren Fläche im Hochbau. Die Norm spiegelt diese unterschiedlichen Situationen in der Mindesthöhe. Für die Planung bedeutet das: Der 10-cm-Sprung am Übergang ist kein Detailfehler, sondern eine bewusste normative Differenzierung. ----- Das waren Inhalte aus dem 3. Müssig Webinar. Wer die nächsten Webinare nicht verpassen möchte, kann sich zum Webinar-Newsletter unter folgendem Link anmelden: https://lnkd.in/dVFZVq4Q

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