Post by MKS Funke GmbH
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Sicherer Umgang mit Asbest: Was die TRGS 519 vorschreibt – und wie MKS dabei unterstützt. Asbest ist auch heute noch in vielen älteren Bodenbelägen, Fliesenklebern und Spachtelmassen zu finden. Wer solche Materialien bearbeitet oder entfernt, unterliegt strengen Sicherheitsanforderungen – festgelegt in der Technischen Regel für Gefahrstoffe 519 (TRGS 519). Diese Regel definiert genau, wie Arbeiten an asbesthaltigen Produkten sicher durchzuführen sind, welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind und wie mit kontaminierten Arbeitsmitteln umzugehen ist. Dazu zählen auch Schleifmaschinen, Industriesauger und Werkzeuge, die während der Arbeiten Asbeststaub aufnehmen können. Eine fachgerechte Dekontamination dieser Geräte ist zwingend vorgeschrieben um Gesundheitsrisiken zu vermeiden und die Ausbreitung von Asbestfasern zu verhindern. Nur so kann gewährleistet werden, dass Maschinen anschließend wieder sicher eingesetzt werden dürfen – und dass der Betrieb rechtssicher bleibt. Wichtig: Die Dekontamination muss gemäß TRGS 519 dokumentiert, nachvollziehbar und mit geeigneter Absaug- und Filtertechnik durchgeführt werden. MKS bietet jetzt eine praxisgerechte Lösung: In unserem neuen Dekontaminations-Center können Schleifmaschinen und Zubehörteile direkt bei MKS fachgerecht gereinigt werden. Damit unterstützen wir unsere Kunden dabei, alle gesetzlichen Vorgaben sicher einzuhalten – und gleichzeitig Mitarbeitende, Kunden und Umwelt zuverlässig zu schützen. • Fachgerechte Dekontamination • Dokumentierte Reinigung & Prüfung • Direkter Service bei MKS Dekontaminations-Service bei MKS nutzen: Schnell, sicher, gesetzeskonform.