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Neu: ADIV-Leitfaden 2.7 – Rutschhemmung von Industrieböden (Beton) Der neue ADIV-Leitfaden 2.7 liefert Orientierung zur Rutschhemmung von Industrieböden aus Beton – und zeigt, wie die Anforderungen praxisgerecht geprüft und dokumentiert werden können. Ausschreibung & Abnahme klar definieren • Oberflächenbearbeitung im Leistungsverzeichnis eindeutig festlegen • µ-Prüfung (Reibbeiwert) als verbindliche Abnahmebedingung vereinbaren Erkenntnisse aus dem ADIV-Forschungsbericht: Typische Oberflächenbearbeitungen von Industrieböden erreichen R9/R10 und einen Reibbeiwert µ ≥ 0,45 (SBR/NaLS). Praxis statt Theorie Statt allein auf starre R-Werte zu setzen, empfiehlt der Leitfaden: 👉 µ direkt vor Ort messen – mit dem Tribometer nach DIN EN 16165, Anhang D. So wird Rutschsicherheit messbar, nachvollziehbar und in der Praxis bewertbar. Erste ADIV-Schulung erfolgreich durchgeführt 🎓 Im September fand im MKS-Schulungszentrum die erste ADIV-Schulung zum Thema „Bestimmung der Rutschhemmung von Industrieböden aus Beton mittels Gleitreibungsmessgerät GMG 200“ statt. Referenten: Dr. Christof Wetzel und Orhan Ceylan (DGUV) vermittelten fundiert und praxisnah den Umgang mit: • dem neuen ADIV-Merkblatt 2.7 • der DIN EN 16165 • dem GMG 200 in der Anwendung gemäß Anhang D Im Fokus stand die Vereinbarung eines µ-Wertes im Bausoll – als praxisgerechter Ersatz für die nur im Labor nachweisbare R-Klasse. Teilnehmende vertieften ihr Wissen und diskutierten reale Praxisbeispiele. Für wen ist der Leitfaden relevant? Für Planer, Ausführende und Betreiber – kurz: für alle, die prüfbare Rutschhemmung benötigen. Rutschsicherheit ist kein Randthema, sondern ein entscheidender Faktor für Arbeitssicherheit und Qualität. Ein großes Dankeschön an die Referenten, den ADIV für die fachliche Expertise und an alle Teilnehmenden für den regen Austausch! 📅 Nächste Schulungen: März 2026 📘 Kurzversion jetzt lesen, Langfassung & Forschungsbericht verfügbar ab 14.02.2025 beim ADIV.
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