Post by Michael Trapp

Steuerberater bei TRAPP Steuerberatung

Die Sonderabschreibung ermöglicht einen 40%igen Abzug für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in einem Zeitraum von bis zu fünf Jahren. Voraussetzungen sind die betriebliche Nutzung von mindestens 90 % im Anschaffungsjahr und Folgejahr sowie eine Gewinngrenze von 200.000 € im Vorjahr. Handelsrechtlich ist die Sonderabschreibung nicht zulässig und führt zu passiven latenten Steuern bei der Handelsbilanz. Auch gebrauchte Wirtschaftsgüter können berücksichtigt werden. Die besondere Behandlung von Betriebsvorrichtungen und Scheinbestandteilen ist zu beachten. Weitere Informationen im Beitrag. #Steuerrecht #Abschreibung #Anlagevermögen #Buchhaltung #Bilanzierung

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