Post by Matthias Birkholz
Rechtsanwalt | Dr. iur.
Was für ein verquaster Unsinn. Ein völkisches oder ethnisch definiertes Staatsbürgerverständnis ist verfassungswidrig. Das Staatsvolk der Bundesrepublik Deutschland ist ausschließlich rechtlich über die deutsche Staatsangehörigkeit definiert wird und nicht über Abstammung, Ethnie oder Kultur. Nur wenn man das nicht begreift oder begreifen will, kann man die AfD-Positionen zur Staatsbürgerschaft nicht für verfassungswidrig halten. “Die größten Gefahren durch eine AfD-Beteiligung fallen durchs juristische Raster: Ihr Geschichtsrevisionismus etwa steht historisch oft am Beginn einer in den Rechtsextremismus taumelnden Gesellschaft. Aber Geschichtsrevisionismus ist nicht verfassungswidrig (abgesehen von der Holocaust-Leugnung). Ähnliches gilt für die völkische Denke in der AfD. Sie war maßgeblicher Antrieb, der unser Land zum Holocaust animierte. Aber auch völkische Denke ist nicht verfassungswidrig.” #afdverbieten