Post by Littler Germany
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๐๐ฒ๐ฟ ๐๐๐๐ธ๐๐ป๐ณ๐๐๐ฎ๐ป๐๐ฝ๐ฟ๐๐ฐ๐ต ๐ป๐ฎ๐ฐ๐ต ๐๐ฟ๐. ๐ญ๐ฑ ๐๐ฆ๐๐ฉ๐ข ๐ถ๐บ ๐ฆ๐ฝ๐ฎ๐ป๐ป๐๐ป๐ด๐๐ณ๐ฒ๐น๐ฑ ๐๐ ๐๐ผ๐บ๐ฝ๐น๐ถ๐ฎ๐ป๐ฐ๐ฒ-๐๐ฒ๐ฟ๐ถ๐ฐ๐ต๐๐ฒ๐ป Das BAG und das LAG Mรผnchen haben sich mit praxisrelevanten Fragen zum Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO im Zusammenhang mit Compliance-Untersuchungen befasst. Das BAG hat die Revision gegen das Urteil des LAG Mรผnchen zurรผckgewiesen; die Entscheidungsgrรผnde stehen jedoch noch aus. Nach Auffassung des LAG Mรผnchen begrรผndet Art. 15 DSGVO grundsรคtzlich keinen Anspruch auf Herausgabe eines vollstรคndigen Compliance-Abschlussberichts. Ein solcher Bericht kann jedoch รผber das personalaktenrechtliche Einsichtsrecht zugรคnglich sein, sofern er das Arbeitsverhรคltnis betrifft. In ihrem aktuellen Blogbeitrag ordnet Christina Stogov, LL.M. die Entscheidung des LAG Mรผnchen ein, beleuchtet die praktischen Auswirkungen und zeigt auf, welche Aspekte Arbeitgeber bei der Erstellung und dem Umgang mit Compliance-Berichten kรผnftig besonders im Blick behalten sollten. Den vollstรคndigen Beitrag finden Sie hier: https://lnkd.in/eBDaP46W. #blog #arbeitsrecht #management #hr