Post by Laura Erdmann
Rechtsanwältin
⭐️ „5 Sterne – alles perfekt!“ Online-Bewertungen beeinflussen Kaufentscheidungen erheblich. Gleichzeitig gehören sie inzwischen zu den größten wettbewerbsrechtlichen Risikofeldern für Unternehmen. Problematisch wird es insbesondere dann, wenn ❌ Bewertungen gekauft oder durch Vorteile beeinflusst werden, ohne dass dies transparent gemacht wird. ❌ nur positive Rezensionen sichtbar sind und kritische Bewertungen systematisch ausgeblendet werden. ❌ angeblich „echte Erfahrungen“ dargestellt werden, obwohl kein tatsächlicher Kundenkontakt oder Nutzungserlebnis bestand. ❌ Sternebewertungen oder Durchschnittsbewertungen so dargestellt werden, dass Verbraucher über deren Aussagekraft oder Aktualität irregeführt werden. ❌ die Herkunft oder Auswahl der veröffentlichten Bewertungen für Verbraucher nicht nachvollziehbar ist. ❌ Unternehmen nicht transparent darüber informieren, ob und wie sie sicherstellen, dass Bewertungen von tatsächlichen Kundinnen und Kunden stammen. Gerade das UWG stellt hohe Anforderungen an die Transparenz von Verbraucherbewertungen. Nach der aktuellen Rechtsprechung des BGH sind insbesondere die Gesamtzahl der berücksichtigten Bewertungen sowie der Zeitraum, aus dem diese stammen, anzugeben. Entscheidend ist, dass Verbraucher nicht über die Herkunft, Echtheit oder Aussagekraft von Bewertungen in die Irre geführt werden. Für Unternehmen bedeutet das: Bewertungssysteme sollten nachvollziehbar, transparent und rechtlich sauber gestaltet sein. Deshalb lohnt sich ein kritischer Blick auf die eigene Praxis: ✅ Wie sammeln wir Bewertungen? ✅ Informieren wir transparent darüber, ob und wie die Echtheit der Bewertungen überprüft oder sichergestellt wird? ✅ Wie moderieren oder filtern wir Bewertungen? ✅ Werden Auswahlkriterien offengelegt, wenn Bewertungen gefiltert oder hervorgehoben werden? ✅ Ist für Verbraucher nachvollziehbar, wie Sternebewertungen zustande kommen? Viele Unternehmen unterschätzen hier das Abmahnrisiko. Dabei reichen oft schon kleine Unklarheiten in der Darstellung aus. Wir sehen solche Abmahnungen immer wieder. Wer Kundenbewertungen nutzt, sollte deshalb nicht nur auf Marketingwirkung achten, sondern auch auf die wettbewerbsrechtlichen Spielregeln. Melde dich gerne bei mir, wenn du Fragen dazu hast.