Post by Kugler & Rosenberger GmbH & Co. KG
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Seit dem 19. Juni 2026 ist Ihr Online-Shop möglicherweise abmahnbar. Weil - eventuell - ein einziger Button fehlt. Der elektronische Widerrufs-Button ist seit dem 19.06.2026 Pflicht für alle Online-Händler im B2C-Bereich – und viele haben noch nicht reagiert. Was er können muss: ✅ Ständig verfügbar und klar beschriftet sein („Vertrag widerrufen") ✅ Einen zweistufigen Prozess auslösen: Formular → automatische Bestätigung per E-Mail mit Zeitstempel ✅ Direkt zugänglich sein – kein versteckter Footer-Link, kein Kontaktformular Wer den Button nicht hat, riskiert Abmahnungen und verlängert die Widerrufsfrist für seine Kunden auf 12 Monate + 14 Tage. Betroffen sind alle, die Produkte online an Verbraucher verkaufen – Hofläden, Lieferdienste, Direktvermarkter. Wir haben dazu ein kostenloses Merkblatt für unsere Kunden erstellt. Einfach kommentieren oder direkt anfragen an [email protected] #Widerrufsrecht #OnlineShop #BioDirektvermarktung #Recht #Einzelhandel