Post by KSV | Kompetenz für Schienengebundene Verkehre GmbH

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Wusstest du, dass du als Geschäftsführer #Arbeitsschutz nicht einfach „delegieren“ und damit abhaken kannst? Im Bahnumfeld reicht es nicht, Zuständigkeiten zu benennen und auf vorhandene Dokumente zu verweisen. Der Arbeitgeber muss die Gefährdungen der Arbeit beurteilen. Er muss Fachkräfte für #Arbeitssicherheit schriftlich bestellen. Und er muss die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung so organisieren, wie es der Betrieb tatsächlich erfordert. Genau das regeln unter anderem § 5 Arbeitsschutzgesetz, § 5 Arbeitssicherheitsgesetz und die DGUV Vorschrift 2. Wichtig ist: Aufgaben lassen sich übertragen. Die Verantwortung nicht. ❌ Die eigentliche Frage lautet also nicht: Haben wir Arbeitsschutz formal geregelt? ✅ Die Frage lautet: Ist Arbeitsschutz in unserem Betrieb wirksam, nachvollziehbar und belastbar organisiert? Genau hier unterstützt die KSV u. a. mit folgenden Leistungen: » mit branchenerfahrenen Fachkräften für Arbeitssicherheit » belastbaren #Gefährdungsbeurteilungen » Unterweisungen » Begleitung von ASA » Auswahl PSA » Audits » Unfalluntersuchungen » behördlicher Kommunikation und der » Integration in bestehende betriebliche Prozesse. Denn im #Eisenbahnbetrieb geht es nicht um eine freiwillige Zusatzmaßnahme. Es geht um gesetzliche Pflicht und um die Frage, ob Sicherheit im Alltag tatsächlich funktioniert. ---- Bild: © KSV, AI-generated  BP® | Bierbaum-Proenen GmbH & Co. KG x KSV Eine starke Partnerschaft für die Bahnindustrie. ---- Mit der KSV steht den in Deutschland agierenden europäischen Bahnen ein erfahrener unabhängiger Dienstleister für Eisenbahnbetrieb und Arbeitssicherheit zur Verfügung.

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