Post by KPMG Law
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Die Entscheidungsgründe des BAG zum Beweiswert des Einwurfeinschreibens liegen jetzt vor und es ist klar: Unternehmen sollten nicht mehr auf diese Zustellungsform setzen, wenn sie den Zugang eines Schriftstücks später beweisen müssen. Gerade bei Kündigungen, BEM-Einladungen, Abmahnungen oder anderen fristgebundenen Erklärungen kann ein Zugangsnachweis erforderlich sein. 👉 Antonina Semmler und Miriam Golla erläutern die Entscheidungsgründe in ihrem aktualisierten Blogbeitrag: https://hubs.la/Q04p97tK0