Post by Kinderschutz Schweiz
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Am 1. Juni beginnt die Sommersession. Mehrere traktandierte Vorstösse haben den besseren Schutz von Kindern vor Gewalt zum Ziel. Der Nationalrat wird sich mit dem Postulat Jaccoud 25.4226 befassen. Dieses verlangt vom Bundesrat die Prüfung, ob eine Gesetzesänderung nötig ist, damit Behörden bei Entscheiden über Sorgerechtsfragen häusliche Gewalt systematisch berücksichtigen. Der Nationalrat entscheidet zudem über die Motion Tschopp 25.4306, die eine Meldepflicht bei Hinweisen auf Abbildungen von sexualisierter Gewalt an Kindern auch für Fachpersonen fordert, die bei ihrer Arbeit mit Hinweisen auf pädokriminelles Material in Kontakt kommen. Mit der Motion Bulliard 25.4623 kann der Nationalrat einen Massnahmenplan verlangen, mit dem die Bekämpfung der sexualisierten Gewalt an Kindern im Internet verbessert werden soll. Der Ständerat kann mit der Annahme der Motion Gmür-Schönenberger 26.3242 ebenfalls einen Schritt in die Richtung eines sichereren Internets für Kinder machen: Die Motion verlangt, dass Online-Kommunikationsplattformen zu Massnahmen für Kindes- und Jugendschutz verpflichtet werden. Der Ständerat beschliesst auch über die Änderung des Zivilgesetzbuchs bezüglich der erleichterten Stiefkindadoption 25.073. Die erleichterte rechtliche Anerkennung des zweiten Elternteils bringt mehr Sicherheit für die Kinder. Kinderschutz Schweiz empfiehlt diese Vorstösse zur Annahme, damit Kinder besser vor Gewalt geschützt werden. 👉 Unsere Empfehlungen an das Parlament finden Sie hier: https://lnkd.in/epWr7SUh