Post by Dr. Kilian Friemel

✅ 𝗙𝗮𝗰𝗵𝗮𝗻𝘄𝗮𝗹𝘁 𝗳ü𝗿 𝗔𝗿𝗯𝗲𝗶𝘁𝘀𝗿𝗲𝗰𝗵𝘁, Head of Employment & Pensions bei Taylor Wessing, Partner, 𝗔𝗿𝗯𝗲𝗶𝘁𝗴𝗲𝗯𝗲𝗿𝘃𝗲𝗿𝘁𝗿𝗲𝘁𝗲𝗿

𝗗𝗲𝗿 𝗞ü𝗻𝗱𝗶𝗴𝘂𝗻𝗴𝘀𝘀𝗰𝗵𝘂𝘁𝘇 𝗳ü𝗿 "𝗛𝗼𝗰𝗵𝘃𝗲𝗿𝗱𝗶𝗲𝗻𝗲𝗿" 𝗸𝗼𝗺𝗺𝘁 𝗮𝗹𝘀𝗼 𝘄𝗲𝗴. 𝗞𝗼𝗻𝗸𝗿𝗲𝘁 𝘄𝘂𝗿𝗱𝗲 𝗯𝗲𝘀𝗰𝗵𝗹𝗼𝘀𝘀𝗲𝗻: "Für Hochverdiener werden wir analog der Risikoträgerregelung im Finanzsektor zum 01.01.2027 eine Regelung einführen, die für Jahreseinkommen oberhalb der 1,75- fachen BBG der GRV eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit Abfindungsoption ermöglicht." Zunächst scheint mir der Begriff "Hochverdiener" neu. Er gilt hier ab einem Jahreseinkommen von EUR 177.450 brutto. Der entscheidende Mechanismus liegt in der Verweisung auf § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG mit der Maßgabe, dass der Auflösungsantrag des Arbeitgebers keiner Begründung bedarf. Der Arbeitgeber kann eine Kündigung aussprechen, die Kündigungsschutzklage abwarten, gegebenenfalls die Sozialwidrigkeit hinnehmen und sodann einen „nackten" Auflösungsantrag stellen; das Gericht löst das Arbeitsverhältnis dann gegen eine nach § 10 KSchG zu bemessende Abfindung auf. D.h., auch wenn die Kündigung unwirksam ist, wird das Arbeitsverhältnis durch das Gericht beendet. Es wird eine gerichtliche Abfindung festgelegt. Diese wird sich regelmäßig bei einem Faktor um 0,5 bewegen und ist gedeckelt auf 12 Gehälter. Bei höherem Alter und Betriebszugehörigkeit kann die Deckelung bis auf 18 Gehälter steigen. 👉 Fragt sich, warum die Gerichte gegen eine faire Abfindung nur bei "Hochverdienern" auflösen dürfen. Diese Bundesregierung verschärft alle Regelungen für "Spitzenverdiener", es gibt eine zweistufige Reichensteuer und jetzt geht es gegen "Hochverdiener".

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