Post by Der Immonaut

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Bamberg setzt auf das Planungsrecht: Das Aus für die ungesteuerte Ausweitung von Ferienwohnungen. Die Stadt Bamberg verschärft ihren Kurs gegen die touristische Kurzzeitvermietung massiv. Statt sich nur auf klassische Zweckentfremdungssatzungen zu verlassen, nutzt die Kommune nun Bebauungspläne und Veränderungssperren. Damit werden Nutzungen nicht mehr nur nachträglich sanktioniert, sondern von vornherein planerisch ausgeschlossen. Das Ziel: Vorhandener Wohnraum soll konsequent der lokalen Bevölkerung vorbehalten bleiben. Für Asset Manager und Bestandshalter in Bamberg und vergleichbaren Städten bedeutet dies das Ende der Nutzungsflexibilität. Wer auf die höhere Rendite durch Ferienvermietung spekuliert hat, steht vor einer regulatorischen Sackgasse. Durch die Veränderungssperren verliert die Branche zudem wertvolle Zeit: Aktuelle Anträge auf Nutzungsänderung können für Jahre auf Eis gelegt werden, bis die restriktiven Bebauungspläne endgültig in Kraft treten. Projektentwickler müssen umdenken. Hybride Konzepte, die eine Mischnutzung aus Wohnen und Kurzzeitvermietung (Serviced Apartments oder AirBnB) vorsehen, sind in den betroffenen Gebieten kaum noch genehmigungsfähig. Da das Vorgehen über das Bauplanungsrecht als rechtssicherer gilt als rein ordnungsrechtliche Satzungen, ist mit einer Signalwirkung für andere touristische Hotspots in Deutschland zu rechnen. Der Faktor „Regulierungsrisiko“ steigt für diese Assetklasse signifikant an. Quelle: immonaut.info #Immobilienwirtschaft #Projektentwicklung #AssetManagement #Bamberg #Wohnungspolitik Jetzt lesen: https://lnkd.in/etHC2sHC