Post by IAC Unternehmensberatung GmbH
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Bekannte Schlupflöcher geschlossen - Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung nach dem 55. Lebensjahr wird weiter erschwert. „Einmal privat – immer privat“. Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist generell gesetzlich stark eingeschränkt und auch bisher bereits an enge Voraussetzungen geknüpft. Insbesondere nach dem 55. Lebensjahr ist eine Rückkehr beinahe ausgeschlossen. Dennoch nutzten viele Versicherte diverse Schlupflöcher, um von günstigeren Beiträgen der GKV zu profitieren. Dem wurde nun Abhilfe geschaffen und Regelungslücken geschlossen. Keine Rückkehr in die deutsche GKV durch Nachweis gleichgestellter Krankenversicherungszeiten im Ausland nach Vollendung des 55. Lebensjahres. Um eine Rückkehr in die GKV zu ermöglichen, bedienten sich einige dem sogenannten „Auslands-Trick“. Insbesondere im Zusammenhang mit Zeiten einer Auslandtätigkeit sollte das Thema Krankenversicherung immer mit auf der Agenda stehen! Mehr zu diesem Thema lesen Sie hier. https://lnkd.in/d3pVgfVu