Post by Hippolyte Sagbo

Ich bin Tragwerksplaner. Normale Menschen nennen mich: Statiker. Für wirtschaftliche Tragwerksplanung von Bauwerken im Hochbau. Inhaber Sagbo Ingenieure

500.000 € Bußgeld. Persönliche Haftung. Das hätte im schlimmsten Fall die Folge eines einzigen übersehenen Details sein können. Seitdem prüfe ich jede Prüfpflichtigkeitsbewertung akribisch – selbst dann, wenn das Ergebnis auf den ersten Blick eindeutig erscheint. Auslöser war die Tragwerksplanung für zwei Mehrfamilienhäuser mit einer zugehörigen Tiefgarage. Gebäudeklasse 3. Kein Grundwasser. Lichthöhe 2,30 m. Nach dem Kriterienkatalog war für mich alles eindeutig: NICHT PRÜFPFLICHTIG! Bevor ich die Stellungnahme verschickte, rief ich trotzdem einen erfahrenen Prüfingenieur an. Seine erste Frage: „Haben Sie den Doppelparker berücksichtigt?“ Genau dieses Detail hatte ich nicht in meine Bewertung einbezogen. Mit den Doppelparkern lag die maßgebliche Höhe plötzlich bei über 4 Metern. Das Ergebnis änderte sich komplett: Das Bauvorhaben war nun prüfpflichtig. Diese Erfahrung hat meine Arbeitsweise nachhaltig verändert. Heute arbeite ich jede Prüfpflichtigkeitsbewertung systematisch Punkt für Punkt ab – selbst wenn das Ergebnis auf den ersten Blick eindeutig erscheint. Denn in unserem Beruf sind es oft nicht die offensichtlichen Dinge, die Risiken verursachen. Sondern das Detail, das man erst beim zweiten Hinsehen erkennt. Wie stellen Sie sicher, dass Ihnen genau solche Details nicht entgehen?

Post content