Post by Handelsblatt

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Der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion hat die Kritik an Verwandtenbeschäftigungen bei Abgeordneten seiner Partei zurückgewiesen. Vertreter von CDU und SPD sprachen von einem „Skandal“ und einer „Sauerei“. Der Verfassungsschutz darf die AfD vorerst nicht als „gesichert rechtsextrem“ bezeichnen. Ein Gericht sieht zwar schwere Verfassungsverstöße, mehrere Punkte seien jedoch nicht bewiesen. Mehr dazu lesen Sie hier: https://lnkd.in/d7_9ANeZ

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