Post by GET AG
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⚡ Die Schonfrist für § 14a EnWG ist vorbei. Die Bundesnetzagentur hat gegenüber zwei Unternehmen Zwangsgelder angedroht, weil sie Defizite bei der Umsetzung der Vorgaben für steuerbare Verbrauchseinrichtungen festgestellt hat. Damit wird deutlich: § 14a EnWG ist nicht nur ein regulatorisches Projekt, sondern ein operatives Thema. Die Anforderungen müssen in den Prozessen und Systemen korrekt umgesetzt werden. 🔍 Eine zentrale Herausforderung bleibt die Abbildung der Netzentgeltreduzierungen. Unterschiedliche Module, regionale Besonderheiten und laufende Anpassungen machen die Umsetzung komplex. 📊 Gleichzeitig wächst die Bedeutung von Modul 3. Viertelstundenscharfe Arbeitspreise müssen verfügbar sein, verarbeitet werden können und in Anwendungen sowie Kundenprozesse integriert werden. 💡 Hinzu kommt die Frage, wie dynamische Stromtarife und die damit verbundenen Netzentgeltbestandteile verständlich dargestellt werden können. Regulatorische Konformität allein reicht nicht aus – Transparenz wird zunehmend zum Erfolgsfaktor. GET AG unterstützt bei der technischen Umsetzung: von der Berechnung der Netzentgelte nach § 14a EnWG über die Bereitstellung von Modul-3-Arbeitspreisen per API bis hin zur Visualisierung dynamischer Tarife inklusive der relevanten Netzentgeltbestandteile. Die aktuelle Entwicklung zeigt: Wer § 14a EnWG heute noch als Randthema betrachtet, geht ein unnötiges Risiko ein. Wie weit ist die Umsetzung bei Euch inzwischen fortgeschritten? #Energiewirtschaft #14aEnWG #Netzentgelte #DynamischeTarife #Regulierung