Post by Georg Schlegel GmbH & Co. KG

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Cybersecurity wird künftig Teil der CE-Konformität. Für Maschinenhersteller ist das eine der wichtigsten regulatorischen Veränderungen der kommenden Jahre. Mit der neuen EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 und dem Cyber Resilience Act (CRA) reicht funktionale Sicherheit allein nicht mehr aus. Hersteller müssen künftig auch nachweisen, dass ihre Produkte gegen Cyberrisiken geschützt sind – von der Entwicklung über den Betrieb bis hin zu Sicherheitsupdates nach dem Inverkehrbringen. Das betrifft unter anderem: ✔️ Security by Design und Security by Default ✔️ Cyber-Risikobewertungen und Schwachstellenmanagement ✔️ Dokumentation von Softwarekomponenten (SBOM) ✔️ Schutz vor Manipulationen an Maschinen und Steuerungen ✔️ Anforderungen im Rahmen der CE-Konformitätsbewertung Was bedeutet das konkret für den Maschinenbau? Welche Fristen gelten? Und warum rücken selbst USB- und Ethernet-Schnittstellen zunehmend in den Fokus? Darüber spricht unser Business-Development-Manager und Normungsexperte Jürgen Leng in unserem aktuellen Fachbeitrag. Er erläutert die wichtigsten Anforderungen der neuen Regelwerke und zeigt auf, welche Maßnahmen Unternehmen bereits heute einplanen sollten. Den vollständigen Artikel finden Sie hier. Wie bereiten Sie Ihr Unternehmen auf die neuen Anforderungen vor? Wir freuen uns auf den fachlichen Austausch in den Kommentaren. #CyberResilienceAct #CRA #Maschinenverordnung #Maschinenbau #elektrotechnik #IndustrialCybersecurity #SecurityByDesign #CEKonformität #Industrie40 #him #nothalt

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