Post by Gasversorgung Unterfranken GmbH
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Energiewende im Gebäudesektor: Was das neue 𝗚𝗲𝗯𝗮̈𝘂𝗱𝗲𝗺𝗼𝗱𝗲𝗿𝗻𝗶𝘀𝗶𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴𝘀𝗴𝗲𝘀𝗲𝘁𝘇 (𝗚𝗠𝗼𝗱𝗚) für Gasheizungen und Biomethan bringen kann Der Gesetzentwurf zur Gebäudemodernisierung (GModG) wurde am 13. Mai 2026 vom Bundeskabinett beschlossen und soll das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) ablösen. Doch was soll sich konkret ändern für Eigenheimbesitzer, Vermieter, Mieter, das Handwerk, Energieberater und Kommunen? 𝗗𝗶𝗲 𝘄𝗶𝗰𝗵𝘁𝗶𝗴𝘀𝘁𝗲𝗻 𝗣𝘂𝗻𝗸𝘁𝗲 𝗱𝗲𝘀 𝗚𝗠𝗼𝗱𝗚-𝗘𝗻𝘁𝘄𝘂𝗿𝗳𝘀: ✅ Gasheizungen sollen erlaubt bleiben: Auch in Bestandsgebäuden sollen weiterhin Gasheizungen ausgetauscht und neu eingebaut werden dürfen. ✅ Schrittweise Umstellung auf klimafreundliche Brennstoffe: Neue Gasheizungen sollen mit einem steigenden Anteil erneuerbarer Gase betrieben werden – die sogenannte „Bio-Treppe“. ✅ Grüne Gase (bspw. Biomethan, Wasserstoff etc.) wären eine Lösung: Gasheizungen lassen sich ohne technische Umrüstung mit dem vorgeschriebenen, steigenden Biomethan-Anteil betreiben – kompatibel mit der bestehenden Infrastruktur. Bei der gasuf bieten wir nicht nur passende Biomethan-Produkte, sondern auch eine individuelle und persönliche 𝗕𝗲𝗿𝗮𝘁𝘂𝗻𝗴 𝗳𝘂̈𝗿 𝗽𝗿𝗶𝘃𝗮𝘁𝗲 𝗛𝗮𝘂𝘀𝗵𝗮𝗹𝘁𝗲 𝗴𝗲𝗻𝗮𝘂𝘀𝗼 𝘄𝗶𝗲 𝗳𝘂̈𝗿 𝗚𝗲𝘄𝗲𝗿𝗯𝗲 𝘂𝗻𝗱 𝗜𝗻𝗱𝘂𝘀𝘁𝗿𝗶𝗲. Ausblick: Das GModG soll am 1. November 2026 in Kraft treten. Bis dahin sind noch Änderungen im parlamentarischen Verfahren möglich. Wie bewerten Sie die geplanten Regelungen? Sehen Sie Biomethan als sinnvolle Übergangslösung? Welche Herausforderungen erwarten Sie bei der Umsetzung? Teilen Sie Ihre Einschätzung in den Kommentaren – wir freuen uns auf den Austausch!