Post by Frederik Karnath
Tax structuring advice || Tax defence advice || Lawyer || Tax Advisor || Managing director Dornbach GmbH
Betriebsprüfung: #Prüfungspraxis des letzten Jahres Wunderbares Regenpanorama gestern in #Bonn. Ich habe mir mal den Spaß gemacht die Themen der begleiteten #Betriebsprüfungen im letzten Jahr durchzusehen und zu strukturieren. Was ist besonders im Fokus? Was wird aufgegriffen? Wohin schaut der Prüfer und worüber diskutieren wir? Hier für die #Ertragsteuern: - Rückstellungen in allen Facetten; vom Ansatz dem Grunde nach, bis hin zur Bewertung und Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme. Man kann über alles diskutieren. Nichts Genaues weiß man nicht. - Bewertung von Anlage- und Umlaufvermögen sowie Qualifizierung desselben. In dem Kontext auch relevant, die „zutreffende“ Ermittlung der Anschaffungs- und Herstellungskosten und Abschreibung. Hier scheint es am Übergang #Mensch und #IT noch etwas zu haken – erstaunlich in 2022. Wir sind vermutlich alle analoger als wir denken. - Verdeckte Gewinnausschüttungen – Ein Dauerbrenner. Vor allem die Frage der Fremdüblichkeit von Leistungsbeziehungen, Angemessenheit von Zinsen, Umlagevereinbarungen, Darlehen, Nutzung von Marken, Know-How, etc. national und international. - Umwandlungsvorgänge – viel geprüft, aber nur geringe Feststellungen in der Sache. Der Buchwertantrag klappt (in der Regel). Häufig in der Diskussion die Abzugsfähigkeit von Umwandlungskosten, bzw. die Qualifikation. - Bewirtungsaufwendungen, #Geschenke; besonders spannend: die Eigenjagd eines Unternehmens. Immer gerne geprüft auch: Luxusfahrzeuge, #Rennwagen und #Sponsoring von Reittournieren und Sportveranstaltungen. Es stellt sich die Frage „Was ist die Verkehrssaufassung und was ist (noch) angemessen und was privat“ - Hinzurechnung von Miete, Pacht, Lizenzen und Zinsen bei der Gewerbesteuer. Bei unseren #RealEstate Mandaten auch immer im Spiel – die erweiterte Grundstückskürzung und der „Gewerbebetrieb im Inland“ (Abfärbung, Betriebsstätte, Ort der Geschäftsleitung, sind nur ein paar Stichworte). Um präventiv tätig zu werden oder das Risiko in der nächsten Betriebsprüfung zu reduzieren, können Sie mit den Stichworten ja mal Ihr #TCMS, Ihren #Steuerberater oder die Kolleginnen und Kollegen der #Steuerabteilung challengen. Die freuen sich sicher, wenn Sie ein Finding haben, bevor es die BP hat. In dem Fall aber bitte an § 153 AO denken und berichtigen. An welcher Stelle finden Sie sich wieder oder welche Erfahrungen haben Sie gemacht? Das würde uns hier bei #Dornbach #Bonn sehr interessieren.