Post by Claudia Feusi
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Gleiche Ware, gleicher Stahl — drei verschiedene Ursprünge. Alle drei korrekt. Genau das ist die Realität für Schweizer Exporteure 2026. Wer Stahl-Bauteile in die EU liefert, Stahl aus der Türkei bezieht und ihn in der Schweiz wesentlich bearbeitet, bekommt je nach Empfänger eine andere Antwort auf die Frage «Welcher Ursprung gilt?» Das ist kein Fehler im System. Das ist das System. Drei Ursprungs-Logiken laufen heute parallel — und sie funktionieren nach völlig unterschiedlichen Regeln: Die klassische Präferenzursprung-Logik für Freihandelsabkommen kennt Listennregeln, Wertschöpfungsschwellen, Kumulierung. Hier zählt, ob das Produkt «ausreichend be- oder verarbeitet» wurde. CBAM fragt nicht nach Bearbeitung, sondern nach der Anlage: Welche Produktionsanlage hat die Emissionen verursacht? Ohne Anlagen-ID und eingebettete CO₂-Daten läuft ab 2026 nichts mehr. Section 232 und das US-Stahlrecht verlangen den «Melt and Pour»-Nachweis — wo wurde der Stahl tatsächlich geschmolzen und gegossen? Die Schweizer Weiterverarbeitung zählt hier schlicht nicht. Und dann ist da noch EUDR für Holz, Soja, Kakao und weitere Rohstoffe: GPS-Koordinaten der Ernteparzelle sind Pflicht. Kein «aus der Region» reicht mehr. Für Schweizer Unternehmen bedeutet das konkret: Die Ursprungsdokumentation muss künftig mehrspurig aufgebaut sein. Eine einzige Lieferantenerklärung deckt nicht alle Anforderungen ab. Wer das jetzt nicht strukturiert, wird 2026 unter Druck geraten — bei Zollabfertigung, Nachhaltigkeitsreporting und Marktzugang gleichzeitig. Welche dieser drei Ursprungs-Welten macht Ihnen in der Praxis am meisten Kopfzerbrechen? #TradeCompliance #Warenursprung #Exportschweiz