Post by ENGIE Deutschland
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Neue DEHSt Billigkeitsrichtlinie Strompreiskompensation - was es ab jetzt bei PPAs zu beachten gibt. Die neue EU-Leitlinie für Beihilfen für indirekte CO2-Kosten wurde im Dezember 2025 veröffentlicht und damit steigen perspektivisch die Anforderungen für grüne PPAs für Unternehmen in Deutschland. Klar ist: Förderung gibt es nur noch gegen konkrete Beiträge zur Dekarbonisierung. Gleichzeitig werden die Vorgaben beim Strombezug verschärft – mit ganz konkreten Änderungen. Die neue EU-Beihilfeleitlinie legt den zukünftigen Rahmen fest: ➡️ Mindestens 30 % des Strombezugs müssen über PPAs gedeckt werden. ➡️ 80 % sollen aus Mittelwesteuropa stammen, also Deutschland und Luxemburg. ➡️ Bei Lieferung aus Deutschland müssen die verwendeten Herkunftsnachweise das Merkmal „gekoppelte Lieferung“ gemäß HKRNDV erfüllen. Eine wichtige Neuerung für deutsche Unternehmen: Herkunftsnachweise aus Österreich sollen zukünftig nicht mehr anerkannt werden können. Für das Abrechnungsjahr 2025 ist die Anerkennung österreichischer Herkunftsnachweise derzeit noch möglich. Zudem gelten Sonderregelungen für das Abrechnungsjahr 2025, wonach für Unternehmen in den zusätzlich beihilfeberechtigten Sektoren u.a. der Nachweis der gekoppelten Lieferung bei Grünstrombezug nicht erforderlich ist. Für viele Unternehmen bedeutet das: zukünftig sind PPAs aus Deutschland notwendig, um die SPK zu erhalten. Sie helfen, diese Anforderungen zu erfüllen, sichern langfristig Grünstrom und schaffen Planbarkeit bei den Energiekosten. Mit der vorläufigen Billigkeitsrichtlinie der DEHSt ist die Richtung vorgegeben – auch wenn die beihilferechtliche Genehmigung durch die Europäische Kommission noch aussteht. 👉 Wie gehen Sie mit den neuen Anforderungen um? Lassen Sie uns dazu austauschen.