Post by Daniel Herzog

Leiter der Forschungs- und Entwicklungsabteilung bei THONHAUSER GMBH | Ziviltechniker für Technische Chemie und Arbeitnehmerschutz | Sachverständiger für Chemie, Arbeitnehmerschutz, Luft und RTL-Anlagen

Peressigsäure ab Mai 2026: Was wirklich passiert Mit der 22. ATP zur CLP-Verordnung wird die harmonisierte Einstufung der REINEN Peressigsäure verschärft. Bei Gemischen entscheidet die Berechnungsmethode – mit überraschenden Ergebnissen: 📌 5% PES (Standard-Desinfektion): Bleibt Kategorie 4, GHS07 bleibt NEU: STOT SE 3 (H335) ab ≥1% 📌 15% PES (Konzentrate): Wird Kategorie 2 → „LEBENSGEFAHR" (H310+H330) GHS06 (Totenkopf) bleibt 📦 Der oft übersehene Punkt: Lagerklasse 5.2 für ALLE PES-Produkte Peressigsäure ist als organisches Peroxid Type F (H242) eingestuft – konzentrationsunabhängig. Auch 5%-Produkte fallen in LGK 5.2 nach TRGS 510: Zusammenlagerung grundsätzlich untersagt Erlaubt nur mit nichtbrennbaren Stoffen (LGK 12/13) Gleichgewichts-PES bis 17 %: OP IV nach DGUV 13 – Zusammenlagerung mit H₂O₂ (max. 40 %) möglich Zusätzlich: Aquatic Chronic 1 (H410, M=100) ab 2,5 % → Auffangwanne, AwSV-Prüfung, WGK 2. ⚠️ 15%-Produkte: Giftrechtspflicht in Österreich Bereits heute § 35 ChemG 1996 – Giftbezugsbescheinigung, Sachkundenachweis, 7 Jahre Aufzeichnungspflicht. Checkliste bis 1. Mai 2026: ✅ Aktuelle SDB 2026 anfordern ✅ Lagerkonzept auf LGK 5.2 prüfen ✅ Auffangwanne/AwSV wegen H410 ✅ Gefährdungsbeurteilung & Betriebsanweisung aktualisieren ✅ Mitarbeiter unterweisen Die Umstellung ist mehr als ein Etikettenwechsel – sie greift tief in Lagerlogistik, Giftrecht und Sicherheitskonzepte ein. Bei Fragen zur Umsetzung in Österreich stehe ich gerne zur Verfügung. #Arbeitssicherheit #Gefahrstoffe #Peressigsäure #CLP2026 #TRGS510 #Lagerklasse #Giftrecht #Österreich