Post by Dr. Markus Dinkelbach

Rechtsanwalt | Strafverteidiger bei Gercke Wollschläger | Dozent für Medienstrafrecht

„Ungläubiges Staunen“ und „ein wirklicher Tag der Freude“ – so berichtete und kommentierte der frühere SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert die vorgestellten Pläne zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung im Rahmen eines Podcast-Auftritts. Diese Freude teile ich so nicht. Strafrecht als Ultima Ratio – dieser Grundsatz gerät in der rechtspolitischen Debatte leider regelmäßig aus dem Blick. Dabei sprechen kriminologische Erkenntnisse seit Langem dafür, dass für die Präventionswirkung nicht (allein) die Höhe der Strafandrohung entscheidend ist. Eine konsequente Verfolgung von Steuerstraftaten ist sicherlich nichts Falsches. Entscheidend für die Abschreckungswirkung dürfte aber vielmehr sein, wie hoch das tatsächliche Entdeckungsrisiko ist und wie konsequent bestehendes Recht durchgesetzt wird – nicht, wie hoch die Strafe auf dem Papier ausfällt. Besonders kritisch sehe ich die geplante Einschränkung der strafbefreienden Selbstanzeige im Steuerstrafrecht. Diese schafft einen erheblichen Anreiz, bislang unbekannte Steuerstraftaten offenzulegen, zur Steuerehrlichkeit zurückzukehren und dem Fiskus hinterzogene Steuern zuzuführen. Wer diesen Anreiz schwächt, sollte deshalb eine zentrale Frage beantworten: Gewinnt der Staat damit tatsächlich ein wirksameres Instrument gegen Steuerhinterziehung – oder schwächt er einen Mechanismus, der gerade zu deren Aufdeckung beiträgt? Härtere Strafen sind schnell gefordert. Gute Kriminalpolitik geht damit aber nicht zwingend einher. #Steuerstrafrecht #Wirtschaftsstrafrecht #Strafrecht #GerckeWollschläger https://lnkd.in/eTzd94bH

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