Post by Dr. Lars Kindler

Regulatory | Energy | Lawyer@Gleiss Lutz

#Update – #Kundenanlage / #Vorschlag auf EU-Ebene 👉 Für #Kundenanlagen besteht weiterhin erhebliche Rechtsunsicherheit bei ihrer Einordnung. Der Gesetzgeber hat im Dezember 2025 zwar eine #Bestandsschutzregelung geschaffen – diese ist aber bis Ende 2028 befristet und hilft den vielen Projektentwicklern nicht, die sich aktuell mit Netzbetreibern auseinandersetzen müssen. 👉 Eine #Neuregelung ist für den nationalen Gesetzgeber allein nur schwer möglich. Seit einigen Tagen kursiert jedoch ein Vorschlag zur Anpassung der maßgeblichen #EU-Richtlinie (S. 136, https://lnkd.in/ddZwbasr); im Hintergrund gibt es zudem weitere Textvorschläge. Ein Blick in die Regelung zeigt: Viel ist damit nicht gewonnen. 1️⃣ Kundenanlagen können als Eigenversorgungsanlagen legitimiert sein. Nur ein untergeordneter Teil des Stroms darf dann an nicht konzernverbundene Dritte gehen. Das schafft immerhin Klarheit für die nationale Regelung; die (betriebliche) Eigenversorgung macht aber nur einen Teil der Kundenanlagen aus, und gerade nicht den derzeit kontroversen. 2️⃣ Sonstige Kundenanlagen sollen nur zulässig sein, wenn „only a limited amount of energy is yearly distributed to a limited number of customers including households". Das hilft nicht wirklich weiter: Im Großteil der betroffenen industriellen und gewerblichen Projekte (u.a. #BESS, #Rechenzentren, #Elektrolyseure, großflächige #Unternehmerparks) besteht gerade eine hohe Energiedurchflussmenge. Kommt dieses Kriterium auf EU-Ebene, wäre die deutsche Regelung nicht gerettet. 👉 #Positiv ist, dass Bewegung in die Sache kommt – sogar auf EU-Ebene. Jetzt gilt es aber, #Lock-in-Effekte auf EU-Ebene zu vermeiden, von denen man national nicht mehr herunterkommt. Wichtig wäre, in Europa das Bewusstsein dafür zu stärken, dass es eine #unbürokratische #Lösung für die letzte #Meile im Netz geben muss. Dies kann dadurch sichergestellt werden, dass man andere Kriterien sucht bspw. den Umfang der versorgten Fläche, die Netzlänge, oder, oder...

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