Post by Dr. Kai Behrens
Guten Tag, hier spricht der langjährige Pressesprecher des AOK-Bundesverbandes ("Kassen-Kai")
GKV-BStabG - „reines Spargesetz“ als Basis für ein „großes gerechtes Gesamtpaket“? Der heutige 𝗚𝗞𝗩-𝗧𝗮𝗴 gibt mir Gelegenheit, noch einmal kurz auf die gestrige Anhörung des Gesundheitsausschusses zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) zurückzublicken. Erwartungsgemäß stimmten Leistungserbringer-Verbände das große Lamento an: Die Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. beklagt die Zuspitzung der „Insolvenzgefahr“ für Kliniken, die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) prophezeit weniger Leistungen & Termine, die Bundespsychotherapeutenkammer warnt vor verlängerten Wartezeiten und Wegfall von Therapien. Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband sieht im Gesetz eine „Versorgungsbremse“. Pharmaverbände klagen über fehlende Planungssicherheit und unattraktive Standortbedingungen. Und aus der Wissenschaft und Medizin kommt der Einwand, das Gesetz in seiner jetzigen Form weiche von den Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit (FKG) ab. Das Ziel der Beitragssatzstabilisierung finden alle grundsätzlich richtig, aber jeder lehnt die ihn selbst betreffenden kurzfristigen Sparmaßnahmen ab. So lässt sich die Grundhaltung der Leistungserbringer zusammenfassen. Dagegen lobten die Krankenkassen die beabsichtigte Rückkehr zur einnahmeorientierten Ausgabenpolitik, warnten aber vor weiteren Abstrichen und Aufweichungen bei den Sparmaßnahmen. GKV-SV-Chef Oliver Blatt verwies zudem auf zwei Risiken: a) zu optimistische Annahmen über Einsparwirkungen und b) ein prozentualer Ausgabenanstieg, der fast doppelt so hoch ist wie das Einnahmenplus. Zu diesen Extra-Herausforderungen äußerte sich kein Leistungserbringer. Stattdessen Fundamental-Opposition zum „𝗿𝗲𝗶𝗻𝗲𝗻 𝗦𝗽𝗮𝗿𝗴𝗲𝘀𝗲𝘁𝘇“. Abgesehen davon, dass die FKG zum Jahresende noch einen 2. Bericht mit Vorschlägen zu langfristigen Strukturreformen vorlegen soll, kann das BStabG mit seinen Leitplanken der einnahmenorientierten Ausgabenpolitik und evidenzbasierten Bewertung von GKV-Leistungen aber durchaus schon zu echten Strukturveränderungen führen. Strukturreform wird gemeinhin definiert als planvolle, grundlegende, umfassende, tiefgreifende, radikale, weitreichende, einschneidende, große, schmerzhafte, notwendige, überfällige….Umgestaltung und Verbesserung einer bestehenden Struktur. Die bestehende Finanzierungs- und Versorgungsstruktur der GKV ignoriert allzu häufig die Evidenzbasierung (siehe Homöopathie) und den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit. Wenn aber das GKV-BStabG diese Mängel beheben kann, wäre aus meiner Sicht eine 𝗦𝘁𝗮𝗿𝘁𝗿𝗮𝗺𝗽𝗲 𝗳ü𝗿 𝗦𝘁𝗿𝘂𝗸𝘁𝘂𝗿𝗿𝗲𝗳𝗼𝗿𝗺𝗲𝗻 gebaut. Beim gestrigen „Tag der Industrie“ ging SPD-Chef und Finanzminister Lars Klingbeil sogar noch weiter. Im Gesundheitsbereich sei 20 Jahre zu wenig passiert, sagte er. „Und jetzt haben wir eine Gesundheitsreform, die größte seit 20 Jahren.“ Und mit Blick auf Pflege, Rente, Einkommenssteuer etc. sagte er: „Ich will, dass da ein großes Paket rauskommt, ein großes gerechtes Gesamtpaket.“